Wir helfen Ihnen schnell in über 31 Ländern: Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Die Deckungssumme im
Verkehrs-Rechtsschutz beträgt 350.000 Euro. Wir erstatten folgende Kosten:
• die gesetzlichen Anwaltsgebühren • Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 Kilometer Luftlinie
auseinander liegen • Gerichtskosten • Schiedsgerichtskosten (bis zur Höhe der Kosten des zuständigen staatlichen Gerichts in der ersten Instanz) • Zeugenauslagen
• gerichtliche Sachverständigengebühren • Sachverständigenkosten in Verkehrsstrafsachen • Sachverständigenkosten in Kfz-Vertragsstreitigkeiten • Kosten eines
ausländischen Sachverständigen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen am Kfz • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden • Kosten der Gegenseite
• notwendige Vorschüsse • Reisekosten bei angeordnetem Erscheinen Zusätzlich übernehmen wir Strafkautionen in Höhe von bis zu 100.000 Euro als Darlehen.